Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Dienstleistung?

Die Beratungskosten richten sich nach aufgewendeter Beratungszeit. Grundsätzlich können wir gemeinsam von Termin zu Termin schauen, wie viele Beratungen Sie sich wünschen und aus unserer Sicht sinnvoll sind.

Erste Sitzung
100 €uro
Dauer: 1 Stunde
Folgesitzungen
50 €uro
Dauer: 0,5 Stunden

Die Beratungsleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt. Sie beteiligen sich nach §20 SGB V und §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. In der Regel werden 5 Beratungen (1 x 60 Minuten und 4 x 30 Minuten) mit 80 % bezuschusst.

Beispielsweise zahlen Klienten der Ersatzkrankenkassen hier insgesamt einen Eigenanteil von ca. 100 Euro, Versicherte der AOK zahlen rund 30 Euro.

​Mit einem Rezept oder der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung vom (Fach-)Arzt und meinem Kostenvoranschlag, können Sie die Krankenkassenbezuschussung beantragen.